Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand des Vertrages und Begriffsbestimmungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse und Leistungen der Bravo Media GmbH welche als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: ”Kunde”) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der Bravo Media GmbH nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).Das Angebot der Bravo Media GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber der Bravo Media GmbH, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.2 Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden, willigt der Kunde ein, dass die Bravo Media GmbH das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Bravo Media GmbH schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
2.4 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern die Bravo Media GmbH einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Bravo Media GmbH ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
3.2 Der Leistungsumfang der Bravo Media GmbH umfasst Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung und Patientengewinnung sowie des Online-Marketings.
3.3 Verträge zur Durchführung von Online Marketing Maßnahmen sind Dienstverträge. Die Parteien sind sich dementsprechend darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die Bravo Media GmbH dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden.
3.4 Soweit der Kunde die Bravo Media GmbH mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem Bravo Media GmbH eine entsprechende Vollmacht.
3.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter und Social Media Plattformen nach ihren Richtlinien im Einzelfall dazu berechtigt sind, Werbekampagnen der Bravo Media GmbH, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Die Bravo Media GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch der Bravo Media GmbH bleibt insoweit unberührt.
3.6 Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstleistungsvertrag. In Bezug auf die Inhalte eines mit der Bravo Media GmbH eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.7 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bravo Media GmbH auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden untersagt werden.
4. Preise, Vergütung
Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
5. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann die Bravo Media GmbH einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern.
5.2 Rechnungen der Bravo Media GmbH sind ohne Abzug sofort fällig. Die Bravo Media GmbH ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von Bravo Media GmbH verwehrt wird. Rechnungen der Bravo Media GmbH gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.
5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Bravo Media GmbH gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kan die Bravo Media GmbH die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht der Bravo Media GmbH in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach§§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist die Bravo Media GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.7 Die Bravo Media GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung durch die Bravo Media GmbH nicht nachkommt.
5.8 Die unter 5.6 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.10 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
5.11 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von der Bravo Media GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit der Bravo Media GmbH an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Bravo Media GmbH.
5.12 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von der Bravo Media GmbH.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die mit der Bravo Media GmbH vereinbarten Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
6.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle der nicht fristgerechten Kündigung entspricht der obigen Regelung (Nr. 6.3).
6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des§ 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden sondern wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.
6.6 Sofern ein Vertrag zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf einer Vereinbarung schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
6.7 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden der Bravo Media GmbH beruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Bravo Media GmbH möglich. Erkennt die Bravo Media GmbH die Stornierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht der Bravo Media GmbH das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes in Rechnung zu stellen.
7. Erfüllung
7.1 Es steht im Ermessen der Bravo Media GmbH, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.
7.2 Die Bravo Media GmbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt die Bravo Media GmbH nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal.
7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Bravo Media GmbH liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist die Bravo Media GmbH für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann die Bravo Media GmbH aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist die Bravo Media GmbH für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.
7.5 Die Bravo Media GmbH informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen in Form von regelmäßigen Videomeetings oder mittels eines PDF-Berichts via E-Mail.
7.6 Sofern der Kunde die Bravo Media GmbH als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Die Bravo Media GmbH kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.
8. Haftung
8.1 Die Bravo Media GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Bravo Media GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.2 Für sonstige Schäden haftet die Bravo Media GmbH für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Nr. 8.1 fallen.
8.3 In dem Umfang, in dem die Bravo Media GmbH eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet die Bravo Media GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.
8.4 Die Bravo Media GmbH haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Bravo Media GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Bravo Media GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.5 Eine weitergehende Haftung der Bravo Media GmbH ist (mit Ausnahme der unter 8.1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
8.6 Die Bravo Media GmbH haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 8.1 fallen.
8.7 Soweit die Haftung der Bravo Media GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die Bravo Media GmbH haftet ebenfalls nicht für Daten und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig durch die Bravo Media GmbH verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
8.9 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr beginnend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten der Bravo Media GmbH oder den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Bravo Media GmbH. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.
8.10 Für die Auswirkungen einer mit der Bravo Media GmbH nicht abgestimmten Maßnahme kann die Bravo Media GmbH keine Haftung übernehmen.
8.11 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen der Bravo Media GmbH erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet.
9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung
9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bravo Media GmbH gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Bravo Media GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch die Bravo Media GmbH im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt die Bravo Media GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Bravo Media GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der Bravo Media GmbH unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der Bravo Media GmbH die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Bravo Media GmbH grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von der Bravo Media GmbH zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von der Bravo Media GmbH empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte
10.1 Bei den von der Bravo Media GmbH erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist die Bravo Media GmbH. Alle mit den erbrachten Leistungen von Bravo Media GmbH zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrages entspricht.
10.2 Für die Nutzung von Leistungen von der Bravo Media GmbH, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung von der Bravo Media GmbH erforderlich. Dafür steht der Bravo Media GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bravo Media GmbH ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der Bravo Media GmbH insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bravo Media GmbH.
10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.
10.5 Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die Bravo Media GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
11. Geheimhaltung- und Aufbewahrungsverpflichtungen
11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge der Bravo Media GmbH insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der Bravo Media GmbH streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von der Bravo Media GmbH gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass die Bravo Media GmbH ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Bravo Media GmbH ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.2 Die Bravo Media GmbH ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
12. Datenschutz
Die Bravo Media GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Bravo Media GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Die Bravo Media GmbH übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.
13. Widerruf
Die Bravo Media GmbH schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
14.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand der Unternehmenssitz von der Bravo Media GmbH.
14.3 Die Bravo Media GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter https://dentaldigital-media.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereit. eingeführt sind, wird von der Bravo Media GmbH über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Stand: 01.01.2022
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind sämtliche Vertragsverhältnisse und Leistungen der Bravo Media GmbH welche als Online-Marketing-Agentur für Unternehmer (im Folgenden: ”Kunde”) erbringt, sofern nicht in speziellen Bedingungen abweichende Regelungen getroffen werden, die sodann Vorrang genießen. Etwaig abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind unwirksam, soweit diese von der Bravo Media GmbH nicht schriftlich oder in elektronischer Form (§ 126 a BGB) bestätigt und ausdrücklich anerkannt werden. Diese AGB gelten nicht für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).Das Angebot der Bravo Media GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB bzw. an Gewerbetreibende. Mit dem Vertragsschluss bestätigt der Kunde gegenüber der Bravo Media GmbH, die angebotenen Leistungen ausschließlich zu einem gewerblichen bzw. geschäftlichen Zweck (als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB) in Anspruch zu nehmen.Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertragsschluss zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (insbesondere per Videochat und/oder Telefon), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen.
2.2 Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden, willigt der Kunde ein, dass die Bravo Media GmbH das Telefonat und/oder die Video-Konferenz mit diesem zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
2.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie von der Bravo Media GmbH schriftlich oder per E-Mail ausdrücklich bestätigt werden.
2.4 Bei Inhaberwechsel, Veräußerung des Unternehmens oder Vertragsgegenstandes bleiben die Vertragsverhältnisse weiterhin bestehen, sofern die Bravo Media GmbH einem Übergang nicht ausdrücklich zustimmt.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Bravo Media GmbH ist spezialisiert auf die Gewinnung von Anfragen im Wege des Online-Marketings sowie des Performance-Marketings.
3.2 Der Leistungsumfang der Bravo Media GmbH umfasst Dienstleistungen im Bereich der Mitarbeitergewinnung und Patientengewinnung sowie des Online-Marketings.
3.3 Verträge zur Durchführung von Online Marketing Maßnahmen sind Dienstverträge. Die Parteien sind sich dementsprechend darüber einig, dass bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die Bravo Media GmbH dem Kunden gegenüber ausdrücklich keinen konkreten quantitativen oder/oder wirtschaftlichen Erfolg (wie beispielsweise aber nicht abschließend eine bestimmte Anzahl an Leads, Mitarbeitern oder dergleichen) schuldet. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden.
3.4 Soweit der Kunde die Bravo Media GmbH mit der Schaltung von Online-Werbeanzeigen im Namen des Kunden beauftragt, erteilt er insoweit dem Bravo Media GmbH eine entsprechende Vollmacht.
3.5 Dem Kunden ist bekannt, dass die Webverzeichnisse, Suchmaschinenanbieter und Social Media Plattformen nach ihren Richtlinien im Einzelfall dazu berechtigt sind, Werbekampagnen der Bravo Media GmbH, die dieser für den Kunden erstellt hat, ohne Nennung von Gründen aussetzen. Ebenso können Plattformen Accounts, Werbekonten und/oder den Business Manager des Kunden temporär oder permanent sperren. Die Bravo Media GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Der Vergütungsanspruch der Bravo Media GmbH bleibt insoweit unberührt.
3.6 Soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten ergänzend die gesetzlichen Normen über den Dienstleistungsvertrag. In Bezug auf die Inhalte eines mit der Bravo Media GmbH eingegangenen Dienstleistungsvertrags steht diesem ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
3.7 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Bravo Media GmbH auf den Kunden als Referenzkunden hinweisen kann. Diese Erlaubnis wirkt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages fort, kann dann jedoch auf schriftliche Anforderung unter Einhaltung einer einmonatigen Frist mit Wirkung für die Zukunft vom Kunden untersagt werden.
4. Preise, Vergütung
Die vereinbarten Preise bzw. Vergütungen werden bei Auftragserteilung festgehalten. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Preiserhöhungen sind dem Kunden schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
5. Zahlungsbedingungen und Rechnungslegung
5.1 Einrichtungsgebühren sind bei Abschluss des Vertrages fällig. Periodisch wiederkehrende Gebühren sind Jeweils zu Beginn der Periode fällig. Aufgrund der Vorleistungspflicht des Kunden kann die Bravo Media GmbH einen Beginn der Dienstleistung bis zum Ausgleich sämtlicher fällig gewordenen Rechnungen verweigern.
5.2 Rechnungen der Bravo Media GmbH sind ohne Abzug sofort fällig. Die Bravo Media GmbH ist jederzeit berechtigt, einzelne Zahlarten zusätzlich anzubieten oder nicht mehr fortzuführen. Einer solchen Änderung der Zahlungsmodalitäten kann der Kunde nur dann widersprechen, wenn ihm die Zahlung auf Rechnung von Bravo Media GmbH verwehrt wird. Rechnungen der Bravo Media GmbH gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Rechnung widerspricht. Einwendungen des Kunden gegen die jeweilige Rechnung sind nach Ablauf der Widerspruchsfrist ausgeschlossen.
5.3 Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung auf dem Konto der Bravo Media GmbH gutgeschrieben ist. Eine Rechnung, die per E-Mail oder im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen. Dem Kunden steht es frei, einen späteren Zeitpunkt der Zustellung nachzuweisen.
5.4 Für den Zahlungsverzug gelten, sofern nicht vorliegend anders bestimmt, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.
5.5 Gerät der Kunde mit zwei oder mehr Monatsbeiträgen in Rückstand, oder kündigt er eine generelle Zahlungsverweigerung an, so kan die Bravo Media GmbH die gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge sofort fällig stellen und geschuldete Dienste zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht steht der Bravo Media GmbH in diesem Fall bis zur Begleichung der fälligen und fällig gestellten Forderungen zu. Alle damit verbundenen Kosten sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzlichen Rechte zum Rücktritt nach§§ 323, 324 BGB sowie auf Schadensersatz bleiben unberührt.
5.6 Bei einem Rückstand von zwei oder mehr Monatsbeiträgen oder Ankündigung einer generellen Zahlungsverweigerung oder bei Nichterfüllung der dem Kunden obliegenden Mitwirkungspflichten ist die Bravo Media GmbH berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden fristlos zu kündigen und Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadensersatzanspruchs für entgangenen Gewinn wird mit 70% der gesamten während der aktuellen Mindestvertragslaufzeit noch anfallenden Monatsbeiträge pauschaliert, sofern dieser nicht bereits zuvor dem Kunden gegenüber gemäß Ziffer 5.5 fällig gestellt wurde. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
5.7 Die Bravo Media GmbH ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Umstände eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen annehmen lassen oder der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach angemessener Fristsetzung durch die Bravo Media GmbH nicht nachkommt.
5.8 Die unter 5.6 erwähnten Rechtsfolgen hinsichtlich der Fälligstellung und des Zurückbehaltungsrechts gelten auch für den Fall, dass nach den konkreten Umständen eine ordnungsgemäße künftige Zahlung durch den Kunden unwahrscheinlich geworden ist oder wenn der Kunde Widerspruch gegen vereinbarte Lastschriften erhebt.
5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5.10 Wird dem Kunden nach Vertragsabschluss eine vom Vertrag abweichende Ratenzahlungsmöglichkeit gewährt, gilt diese nur solange, wie der Kunde nicht mehr als eine Woche mit einer Rate im Rückstand ist. In diesem Fall wird der gesamte gestundete Betrag auf einmal fällig. Die ursprünglich durch den Verzug entstandenen Schadenspositionen (Verzugszinsen, Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) bleiben im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung unberührt, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung vereinbart wurde.
5.11 Die Aufrechnung des Zahlungsanspruchs mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, wenn diese von der Bravo Media GmbH als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt werden. Sämtliche Übertragungen von Rechten und Pflichten aus bestehenden Verträgen mit der Bravo Media GmbH an Dritte bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Bravo Media GmbH.
5.12 Eine Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung von der Bravo Media GmbH.
6. Vertragslaufzeit und Kündigung
6.1 Die mit der Bravo Media GmbH vereinbarten Verträge werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben eine gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
6.2 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht abweichend geregelt, mit Ausspielungsbeginn der Werbekampagnen. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
6.3 Das Recht zur außerordentlichen bzw. fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.4 Sofern während der Vertragslaufzeit eine einvernehmliche Änderung der ursprünglichen Vertragskonditionen (z.B. in Form eines Upgrades) vorgenommen wird, beginnt die in diesem Änderungsvertrag vereinbarte Mindestvertragslaufzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung einheitlich für den ursprünglichen und den abgeänderten Vertragsinhalt. Sollte in dem Änderungsvertrag keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart worden sein, so gilt die ursprünglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, welche zum Zeitpunkt der Änderung wieder von neuem beginnt, und zwar einheitlich für die Änderung wie auch den ursprünglichen Vertragsinhalt. Die Verlängerungswirkung im Falle der nicht fristgerechten Kündigung entspricht der obigen Regelung (Nr. 6.3).
6.5 Als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine außerordentliche Kündigung wird neben den in § 626 BGB genannten Voraussetzungen vereinbart, dass zusammen mit der Kündigungserklärung eine ausführliche schriftliche Begründung zu erfolgen hat. Die fristlose Kündigung ist unwirksam, sofern überhaupt keine oder eine Begründung angegeben wird, welche keinen wichtigen Grund im Sinne des§ 626 BGB darstellt. Das spätere Nachschieben von anderen Kündigungsgründen wird dabei ausgeschlossen. Sofern die außerordentliche bzw. fristlose Kündigung mit einer oder mehrerer Pflichtverletzungen der anderen Partei begründet werden sondern wird als weitere Wirksamkeitsvoraussetzung der vorherige fruchtlose Ablauf einer angemessenen Frist vorausgesetzt.
6.6 Sofern ein Vertrag zwischen der Bravo Media GmbH und dem Kunden nicht mindestens 30 Tage vor Ablauf einer Vereinbarung schriftlich gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.
6.7 Stornierungen durch den Kunden, welche nicht auf einem Verschulden der Bravo Media GmbH beruhen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Bravo Media GmbH möglich. Erkennt die Bravo Media GmbH die Stornierung an, oder wird die Stornierung durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung als rechtmäßig beurteilt, so steht der Bravo Media GmbH das Recht zu, neben den erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes in Rechnung zu stellen.
7. Erfüllung
7.1 Es steht im Ermessen der Bravo Media GmbH, zur Ausführung ihrer vertraglichen Dienstleistungen Dritte heranzuziehen bzw. diese mit der Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu betrauen.
7.2 Die Bravo Media GmbH erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen grundsätzlich mindestens einmal während der jeweiligen Vertragsperiode, sofern nicht im Vertrag eine anderweitige Regelung getroffen wurde. Den jeweiligen Zeitpunkt bestimmt die Bravo Media GmbH nach freiem Ermessen. Dieser Zeitpunkt ist unabhängig von dem monatlich fälligen Beitrag des Kunden. Einmalige Dienstleistungen zu Beginn des Projekts erfolgen im Falle einer Vertragsverlängerung nicht noch einmal.
7.3 Bei Eintreten einer höheren Gewalt, Arbeitskonflikten, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstigen Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der Bravo Media GmbH liegen und eine Leistung beeinträchtigen, ist die Bravo Media GmbH für die Dauer des Hindernisses von der Leistungsverpflichtung entbunden.
7.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß und kann die Bravo Media GmbH aufgrund dessen ihren davon betroffenen Diensten nicht nachkommen, ist die Bravo Media GmbH für die Dauer der fehlenden Mitwirkung von der Erfüllung befreit.
7.5 Die Bravo Media GmbH informiert den Kunden über die durchgeführten Dienstleistungen in Form von regelmäßigen Videomeetings oder mittels eines PDF-Berichts via E-Mail.
7.6 Sofern der Kunde die Bravo Media GmbH als Agentur beauftragt, Mitgliedskonten bei anderen Internetportalen für den Kunden zu eröffnen, treffen die unmittelbaren Rechtsfolgen dieser Anmeldung den Kunden. Die Bravo Media GmbH kann diesbezüglich sowohl in offener wie auch in verdeckter Stellvertretung für den Kunden auftreten und Verträge abschließen.
8. Haftung
8.1 Die Bravo Media GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von der Bravo Media GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
8.2 Für sonstige Schäden haftet die Bravo Media GmbH für sich, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht unter Nr. 8.1 fallen.
8.3 In dem Umfang, in dem die Bravo Media GmbH eine ausdrückliche Garantie abgegeben hat, haftet die Bravo Media GmbH auch im Rahmen dieser Garantie. Der Kunde trägt die Beweislast für die Vereinbarung einer solchen Garantie.
8.4 Die Bravo Media GmbH haftet bei der Verletzung einer Kardinalspflicht auch für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit der Bravo Media GmbH, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Kardinalpflichten sind solche vertraglichen Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Bravo Media GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
8.5 Eine weitergehende Haftung der Bravo Media GmbH ist (mit Ausnahme der unter 8.1 genannten Ansprüche) ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
8.6 Die Bravo Media GmbH haftet nicht für Schäden, die allein oder überwiegend aufgrund der Verletzung einer Mitwirkungspflicht oder einer Vorgabe des Kunden entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Schäden unter Nr. 8.1 fallen.
8.7 Soweit die Haftung der Bravo Media GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8.8 Die Bravo Media GmbH haftet ebenfalls nicht für Daten und Programmverluste, sofern diese nicht mindestens grob fahrlässig durch die Bravo Media GmbH verschuldet worden sind und/oder der Kunde der ihm obliegenden Pflicht von regelmäßigen Sicherungskopien nicht nachgekommen ist.
8.9 Sämtliche Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem halben Jahr beginnend mit ihrer Entstehung. Die Verjährung tritt unabhängig von einer Kenntnis des Kunden von den den Anspruch begründenden Umständen. Dies gilt nicht bei einem vorsätzlichen Verhalten der Bravo Media GmbH oder den Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Bravo Media GmbH. Die Beweislast für den Nachweis etwaiger Schadensersatzansprüche und deren Voraussetzungen liegen beim Kunden.
8.10 Für die Auswirkungen einer mit der Bravo Media GmbH nicht abgestimmten Maßnahme kann die Bravo Media GmbH keine Haftung übernehmen.
8.11 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Erstellung bzw. Entfernung oder auch Nichtentfernung eines Backlinks, der auf eine Internetseite des Kunden verweist, im freien Ermessen der Bravo Media GmbH erfolgt. Ein etwaig vereinbarter Backlinkaufbau erfolgt dabei stets über die vereinbarte Vertragslaufzeit verteilt. Eine ständige Verfügbarkeit der Backlinkschaltung wird ausdrücklich nicht gewährleistet.
9. Pflichten des Kunden (Mitwirkungspflichten) und Haftungsfreistellung
9.1 Bei der Kommunikation zwischen dem Kunden und der Bravo Media GmbH gelten die im Namen des Kunden auftretenden Ansprechpartner als berechtigt, Erklärungen für den Kunden abzugeben und entgegen zu nehmen.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, alle durch die Bravo Media GmbH erstellten Leistungen sowie vorgeschlagenen oder angeratenen Maßnahmen auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für PR und weitere Veröffentlichungen sowie Publikationen, die durch die Bravo Media GmbH im Auftrag des Kunden erbracht werden. Insbesondere gilt dies im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz-, Teledaten-, Presserecht und das Recht am eigenen Bild. Der Kunde stellt die Bravo Media GmbH diesbezüglich von jeglichen Ansprüchen frei, die darauf beruhen, dass die aufgeführten Dienstleistungen Rechtsverstöße umfassen oder mit Rechten Dritter belastet sind, und übernimmt die dadurch entstehenden Kosten.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Bravo Media GmbH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen und unaufgefordert auf relevante Umstände hinzuweisen, die der Bravo Media GmbH unbekannt sind. Es besteht jedoch keine Verpflichtung von der Bravo Media GmbH die Richtigkeit der vom Kunden angegebenen Informationen zu prüfen, z.B. hinsichtlich der Angaben über sein bestehendes EDV-System, beabsichtigte Hardware-Umstellungen, -Erweiterungen oder weitere web- und hardwaretechnische Aspekte.
9.4 Im Rahmen der Mitwirkungspflicht hat der Kunde Bravo Media GmbH grundsätzlich auch unmittelbaren Zugang zu den von der Bravo Media GmbH zu bearbeitenden Internetseiten, Content-Management-Systemen und/oder Shopsystemen zu gewähren. Sollte der Kunde die Bereitstellung dieser Zugangsdaten nicht wünschen, kann er die von der Bravo Media GmbH empfohlenen Änderungen auch selbst einpflegen. Eine Minderung des vom Kunden zu zahlenden Entgelts ist damit nicht verbunden.
9.5 Der Kunde hat Rügen wegen vermeintlich mangelhafter oder nicht fristgemäß erbrachter Dienstleistungen unverzüglich nach Erbringung bzw. nach Überschreiten des Fälligkeitszeitpunkts schriftlich mit einer ausführlichen Dokumentation und Begründung zu erheben. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, so gilt die Dienstleistung als genehmigt. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern.
10. Eigentumsrecht, Urheberschutz, Nutzungsrechte
10.1 Bei den von der Bravo Media GmbH erstellten Leistungen wie Texten, Programmierungen, Veröffentlichungen etc. handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke. Rechtsinhaberin ist die Bravo Media GmbH. Alle mit den erbrachten Leistungen von Bravo Media GmbH zusammenhängenden urheberrechtlich geschützten einfachen Nutzungsrechte gehen nur insoweit auf den Kunden über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts dem Zweck und der Dauer des Vertrages entspricht.
10.2 Für die Nutzung von Leistungen von der Bravo Media GmbH, die über den ursprünglich vertraglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – die Zustimmung von der Bravo Media GmbH erforderlich. Dafür steht der Bravo Media GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.3 Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seiner gesamten Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bravo Media GmbH ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Eintritt des Zahlungsverzuges steht der Bravo Media GmbH insoweit ein Zurückbehaltungsrecht zu. Des Weiteren sind sämtliche gelieferte Dienstleistungen und Waren bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bravo Media GmbH.
10.4 Der Kunde ist bis zum Übergang der Nutzungsrechte zur Nutzungsunterlassung verpflichtet.
10.5 Der Kunde ist ausschließlich für den Inhalt seiner Webpräsenzen (wie z.B. Webseite, Facebook-Profil, Portale usw.) verantwortlich. Für Software dritter Hersteller gelten deren Nutzungsbedingungen. Der Lizenzvertrag wird unmittelbar zwischen dem Hersteller und dem Kunden geschlossen. Sofern einer Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden Drittschutzrechte entgegenstehen, hat die Bravo Media GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntniserlangung zu benachrichtigen. Dieser hat sodann unverzüglich über die weitere Durchführung des Vertrages zu entscheiden. Ein Erwerb von Nutzungsrechten Dritter erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
11. Geheimhaltung- und Aufbewahrungsverpflichtungen
11.1 Der Kunde hat alle ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge der Bravo Media GmbH insbesondere Informationen über die verwendeten Techniken, Anwendungen, Prozesse zur Leistungserbringung sowie die allgemeine Vorgehensweise oder die Korrespondenz mit der Bravo Media GmbH streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragende hinaus. Bei all diesen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen, nicht offenkundigen Informationen und Daten handelt es sich um Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Sinne des § 17 UWG), deren Weitergabe an Dritte nicht erlaubt ist. Ein Verstoß kann Schadensersatzansprüche von der Bravo Media GmbH gegenüber dem Kunden begründen. Dies gilt ebenfalls über das Vertragende hinaus. Als Schadensersatz-Pauschale wird ein Betrag in Höhe von 3 Monatsbeiträgen des Kunden vereinbart. Der Kunde kann nachweisen, dass die Bravo Media GmbH ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Die Bravo Media GmbH ist berechtigt, einen höheren Schaden nachzuweisen und sodann gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11.2 Die Bravo Media GmbH ist, sofern keine entgeltliche Archivierungsvereinbarung mit dem Kunden getroffen ist, nicht verpflichtet, die von ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten und gespeicherten Daten nach dessen Beendigung aufzubewahren und herauszugeben.
12. Datenschutz
Die Bravo Media GmbH verpflichtet sich zur Wahrung des Datengeheimnisses im Sinne des Datenschutzgesetzes. Die Bravo Media GmbH ist befugt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung eines Auftrags selbst oder durch dritte Personen, derer sie sich zur Erfüllung von Dienstleistungen bedient, zu verarbeiten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden dürfen. Insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese anschließend öffentlich werden können. Die Bravo Media GmbH übernimmt für Datenschutzverletzungen, die durch gewaltsamen oder illegalen Zugriff von Dritten verursacht werden, keine Haftung.
13. Widerruf
Die Bravo Media GmbH schließt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge, so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
14.1 Auf die vorliegenden Bestimmungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
14.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der ausschließliche Gerichtsstand der Unternehmenssitz von der Bravo Media GmbH.
14.3 Die Bravo Media GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Die jeweils aktuellste Version der AGB ist unter https://dentaldigital-media.de/agb einsehbar. Der Kunde, in dessen laufendes Vertragsverhältnis die AGB bereit. eingeführt sind, wird von der Bravo Media GmbH über die Änderung der AGB informiert. Sollte der Kunde in einem solchen Fall den Änderungen nicht innerhalb eines Monats widersprechen, gelten die AGB in ihrer veränderten Fassung als vom Kunden zur Kenntnis genommen und genehmigt. Im Falle des Widerspruchs des Kunden gelten die ursprünglichen AGB weiter.
14.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an die Stelle der unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Stand: 01.01.2022